|
Einreisebestimmungen für
die Türkei
« zurück
Einreisebestimmungen in die Türkei
Stand April 2008
Änderungen sind möglich. Für den
aktuellsten Stand der Einreisebestimmungen wenden Sie sich bitte an
die türkischen Generalkonsulate in Ihrer Nähe.
|
|
Für die Einreise in die Türkei benötigte
deutsche Staatsbürger den Personalausweis oder einen Reisepass.
Als Unterzeichner des "Europäischen
Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den
Mitgliedstaaten des Europarates" vom 13. Dezember 1957 erkennt die
Türkei die von der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen dieses
Übereinkommens deklarierten Reisedokumente für die Einreise in die
Türkei als gültig an.
Nachfolgend finden Sie die
Bestimmungen. |
Diese sind:
- Gültiger Reisepass oder
Kinderreiseausweis der BRD (auch innerhalb eines Jahres nach Ablauf
der Gültigkeit)
- Gültiger vorläufiger Personalausweis der
BRD
- Gültiger Personalausweis der BRD
Für einen touristischen Aufenthalt bis zu
drei Monaten können Staatsbürger der BRD mit einem der oben
aufgeführten Ausweise ohne Visum in die Türkei einreisen. Wichtiger
Hinweis: Die Einreise in die Türkei ist mit einem deutschen
"Reiseausweis als Passersatz" nicht möglich.
Reisepass und
Visum
1.Angehörige der folgenden Länder benötigen
einen gültigen Reisepass für einen Aufenthalt
a) bis zu drei Monaten:
Argentinien, Bahamas, Barbados, Belize,
Bundesrepublik Deutschland, Bolivien, Bulgarien, Chile, Dänemark,
Ecuador, El Salvador, Fidschi Inseln, Finnland, Frankreich, Grenada,
Griechenland, Iran, Island, Israel, Jamaika, Japan, Kenia, Kuwait,
Liechtenstein, Luxemburg, Malaysia, Marokko, Mauritius, Monako,
Neuseeland, Nicaragua, Saint Lucia, San Marino, Schweiz, Schweden,
Seychellen, Singapur, Südkorea, Trinidad, Tobago, Tunesien,
Türkische Republik Nordzypern, Uruguay, Vatikan, Hongkong SAR,
Honduras.
b) bis zu zwei Monaten
Bosnien-Herzegowina, Indonesien, Kroatien,
Mazedonien, Rumänien.
c) bis zu einem Monat:
Kasachstan, Kirgisien, Südafrikanische
Republik, Costa Rika, Maldiven, Macao.
2. Angehörige der oben genannten Länder
benötigen auch kein Transitvisum.
3. Angehörige folgender Länder können vor
der Einreise bei dem zuständigen türkischen Generalkonsulat oder bei
der Einreise an der Grenze ein Visum erwerben:
a) für einen Aufenthalt bis zu drei
Monaten:
Australien, Brasilien, Belgien, Holland,
Großbritannien, Kanada, Irland, Italien, Österreich, Portugal,
Spanien, U.S.A., British National Overseas (BNO) Passport Owners,
Malta.
b) für einen Aufenthalt bis zu einem Monat:
Albaner, Aserbaidschan, Belarus, Estland,
Norwegen, Polen, Russische Föderation, Slowakien, Tadschikistan,
Turkmenistan, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, Litauen, Lettland,
Jordanien, Moldavien.
c) Georgien und Guatemalteken erhalten ein
Vierzehntagesvisum an der Grenze.
d) Angehörige hier nicht erwähnter Länder
müssen bei einer türkischen Vertretung in ihrem Land ein Visum
beantragen.
Devisenbestimmungen
Ein- und Ausfuhrbestimmungen: Ausländische
und türkische Währung darf in unbegrenzter Höhe eingeführt werden.
Die Ausfuhrerlaubnis für türkische Währung beschränkt sich auf eine
Summe im Wert von 5000 $, eine höhere Summe kann nur dann ausgeführt
werden, wenn sie bei der Einreise deklariert wurde.
Die beim Geldumtausch in der Türkei
ausgehändigte Quittung sollte unbedingt aufbewahrt werden, da sie
bei einem Rücktausch von TL in eine ausländische Währung bei der
Ausreise vorgelegt werden muss.
Wir sind bei der Aktualität unserer
Webseiten bemüht jeweils den neusten Stand wiederzugeben. Für
eventuelle Abweichungen wird keine Haftung übernommen.
Zollbestimmungen
Bei der Einreise können folgende
Gegenstände zum persönlichen Gebrauch mitgeführt werden:
Persönliche Habe
Gegenstände des persönlichen Gebrauchs
inkl. medizinischer Artikel (Geräte) und Medikamente sowie
Geschenkartikel bis zu einem Gesamtwert von
300 Euro (Kinder unter 15 Jahren bis 145 Euro).
Reisemitbringsel
1. 200 Stück Zigaretten und
2. 50 Stück Zigarillos (max. 3 gr./Stück)
und
3. 10 Stück Zigarren und
4. 200 Gramm Zigarettentabak (inkl. 200
Stück Zigarettenpapier) oder 200 Gramm Pfeifentabak oder 200 Gramm
Kautabak oder 200 Gramm. Tabak für Wasserpfeifen oder 50
Gramm Schnupftabak
5. 1 Flasche Alkohol (100 cc) oder 2
Flaschen je 70 bzw. 75 cc
6. bis zu 5 Flaschen Kölnisch Wasser (je
120 ml), Lavendelwasser, Parfüm oder Essenz
7. 1 kg Kaffee, 1 kg löslicher Kaffee, 500
Gramm Tee, 1 kg Schokolade, 1 kg Süßigkeiten
Reisende unter 18 Jahren dürfen die unter
Punkt 1-5 aufgeführten Gegenstände nicht einführen.
Wertgegenstände (Schmuck im Wert über 15
000-$) können bei der Einreise in den Reisepass eingetragen und bei
der Ausreise kontrolliert werden.
Es ist verboten, Waffen und jeder Art von
Schneidewerkzeugen (auch Campingmesser) ohne besondere Erlaubnis
einzuführen.
Drogeneinfuhr,
-handel und -gebrauch sind streng verboten. Zuwiderhandlungen werden
schwer bestraft. Mitgeführte Antiquitäten sollen unbedingt
deklariert werden, da sonst bei der Ausreise Schwierigkeiten
entstehen können.
Geschenkartikel im Werte bis zu 250 Euro
sind zollfrei. Außerdem können zu Weihnachten, Neujahr, Kurban
Bayrami (Opferfest) und Seker Bayrami (Zuckerfest nach Ablauf des
Fastenmonats) im Zeitraum von einem Monat vor Beginn und bis zu
einem Monat nach Ablauf (Poststempel) des jeweiligen Festes
Geschenke im Wert 250 Euro per Post geschickt werden.
Auskunft:
Generaldirektion des Zoll (Gümrük Genel
Müdürlügü) Ankara, Tel: (312) 310 33 00, Fax: (312) 311 75 97
Bei der Ausreise
müssen nachstehende Bestimmungen
beachtet werden:
a) Für einen neuen Teppich muss eine
Quittung und für alte Gegenstände eine, von der Direktion eines
Museum ausgestellte offizielle
Bescheinigung vorgelegt werden.
b) Es ist streng verboten, Altertümer
auszuführen! (Anmerkung: Das können auch alte
Steine, Fossilien und Bruchstücke von
Mauerresten sein!)
c) Wertgegenstände dürfen nur ausgeführt
werden, wenn sie im Reisepass eingetragen oder mit offiziell
umgetauschtem Geld gekauft werden.
d) Mineralien und Fossilien dürfen nur mit
einer Erlaubnis des Instituts für Bodenschätze und
Forschung ausgeführt werden.
Adresse: M.T.A. Etüdler Dairesi, Eskisehir
Yolu üzerinde, 06520 Ankara
Tel: (312) 287 34 30, Fax: (312) 285 42 71
Erstattung der Mehrwertsteuer
Wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz nicht in
der Türkei haben und beabsichtigen, das Land innerhalb von 3 Monaten
wieder zu verlassen, wird Ihnen die MwSt für die in dem genannten
Zeitraum von Ihnen erstandenen Waren erstattet.
Geschäfte, die die erforderlichen
Rechnungen ausstellen, haben entsprechende Hinweise aushängen. Wenn
Sie türkischer Staatsbürger mit Hauptwohnsitz im Ausland sind,
müssen Sie die Aufenthaltsgenehmigung des Gastlandes vorlegen.
Sie erhalten nach dem Einkauf eine Rechnung
in 3-facher Ausfertigung, wobei die MwSt gesondert aufgeführt wird.
Alle drei Exemplare müssen bei der Ausreise von der Zollbehörde
bestätigt werden, zwei Exemplare bleiben im Zoll. Sie erhalten die
MwSt auf folgenden Wegen zurück:
1. per Banküberweisung
2. per Postüberweisung
3. bei Ihrer erneuten Einreise
Informationen erteilt die Generaldirektion
für Einnahmen
Gelirler Genel Müdürlügü, KDV Sb., 06100
Ulus - Ankara Tel: (312) 310 38 80 int 725, 728 oder 735
Einreiseformalitäten
Für
Haustiere
Nachweis über die Herkunft und den
bisherigen Gesundheitszustand des Tieres (Abstammungsurkunde),
Bescheinigung über den jetzigen Gesundheitszustand des Tieres
(Gesundheitszeugnis des Veterinärs). Tollwutimpfbescheinigung,
ausgestellt frühestens 15 Tage vor Reisebeginn. Unter der
Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Registrierung (Tierpass) können
ein Hund, eine Katze oder 10 Zierfische eingeführt werden.
|
|
Für
Kraftfahrtzeugbesitzer:
Besitzer von Kleinbussen, Bussen, PKW,
Lastwagen, Wohnmobilen, Mopeds Motorrädern und Kraftfahrzeugen mit
Wohnwagenanhänger müssen bei der Einreise einen gültigen Reisepass,
die internationale grüne Versicherungskarte (auf der die Geltung
sowohl für den europäischen als auch den asiatischen Teil der Türkei
vermerkt sein muss), ein (für die Türkei nicht unbedingt
erforderliches) Camet de Passage (Triptique), Wagenpapiere und im
Fall eines anderen Fahrers als des Besitzer eine auf den Namen des
ersteren ausgestellte und beglaubigte Vollmacht vorlegen.
Für eine Weiterfahrt in den Nahen und
Mittleren Ostens ist eine Transitbescheinigung erforderlich. |
Aufenthaltsdauer:
Das Fahrzeug kann bis 6 Monate im Land
bleiben. Das Ausreisedatum sollte im Einreiseformular vermerkt sein.
Wenn in einem Fall von höherer Gewalt der Ausreisetermin nicht
eingehalten werden kann bzw. eine Fristverlängerung erforderlich
ist, muss diese vor Ablauf der Frist dem türkischen Touring- und
Automobilclub (TTOK)
Zentrale:
Türk Turing ve Otomobil Kurumu, 1.Oto Sanayii Sitesi yani, 4. Levent,
Istanbul
Tel: (212( 282 81 40 (7 Linien), Fax: (212)
282 80 42
und der Zoll-Generaldirektion Gümrük Genel
Müdürlügü, Ankara Tel: (312) 310 33 00, Fax: (312) 311 75 97
mitgeteilt werden.
Unfall:
Das bei einem Unfall ausgefertigte
Polizeiprotokoll wird von der zuständigen Lokalbehörde bestätigt und
zusammen mit dem Reisepass dem nachstehenden Zollamt eingereicht.
Wenn das Fahrzeug noch zu reparieren ist, wird der Name der
Reparaturwerkstätte ebenfalls dem Zollamt mitgeteilt. Wenn das
Fahrzeug nicht mehr repariert werden kann und sein Eigentümer
ausreisen will, muss das Fahrzeug beim Zoll abgeliefert werden.
Danach wird die Fahrzeugregistratur im Reisepass gelöscht und der
Eigentümer kann ausreisen.
Verkehrpolizeiruf: 154, Gendarmerieruf: 156
Auskunft: TTOK (Türk Touring u. Automobilclub, s.o.)
Für Yachteigner:
Yachten mit einem Transitlog können zur
Überwinterung oder Überholung bis zu 2 Jahren in türkischen
Gewässern bleiben.
Einige Häfen verfügen mit einer Genehmigung
des Ministeriums für Tourismus über eine Liegeplatzdauer bis zu 5
Jahren. Die erforderlichen Formalitäten müssen in den Zielhäfen
abgewickelt werden.
Zollhäfen:
Nach Einlaufen in türkische Hoheitsgewässer
muss sofort einer der folgenden Häfen zwecks Kontrolle der
Borddokumente angelaufen werden:
Iskenderun, Botas (Adana), Mersin, Tasucu,
Anamur, Alanya, Antalya, Kemer, Finike, Kas, Fethiye, Marmaris,
Datça, Bodrum, Güllük, Didim, Kusadasi, Çesme, Izmir, Dikili,
Ayvalik, Akçay, Çanakkale, Bandirma, Tekirdag, Körfez, Istanbul,
Zonguldak, Sinop, Samsun, Ordu, Giresun, Trabzon, Rize, Hopa.
Hafenformalitäten:
Alle Informationen über Yacht, Eigentümer,
Mannschaft, Route, Reisepass, Zollerklärung und Gesundheitszustand
müssen im Logbuch eingetragen sein, das der Schiffseigner führt und
den Hafenbehörden vorlegt, weitere Formalitäten sind dann bis zur
Ausreise nicht mehr nötig. Weitere Auskunft über Segeln in
türkischen Gewässern finden Sie unter "Urlaubsaktivitäten"
Zollfreier
Treibstoff:
Für Yachten unter fremder Flagge kann unter
bestimmten Bedingungen in vom türkischen Tourismusministerium
lizensierten Schiffs- und Yachthäfen gefasst werden. Detaillierte
Auskunft erteilen die Hafenbehörden.
Für
Flugzeugeigner:
Bei dem Flug in die Türkei müssen die
internationalen Flugregeln beachtet werden. Bleibt ein
Privatflugzeug nicht länger als drei Monate in der Türkei, gelten
die allgemeinen Touristenbestimmungen. Bei längeren Aufenthalt ist
die Zoll-Generaldirektion Ankara (Gümrük Genel Müdürlügü Tel.(312) 310 33 00, Fax (312) 311 75 97)
zu verständigen.
Landen können Privatflugzeuge in Adana,
Ankara, Istanbul, Izmir, Antalya, Trabzon und Dalaman. In der Türkei
können Flugzeuge und Hubschrauber gemietet werden.
Auskunft über die Formalitäten für eine
Landeerlaubnis erhalten Sie vom Amt für Zivilluftfahrt im
Verkehrsministerium: Ulastirma Bakanligi, Sivi Havacilik Genel
Müdürlügü, Bosna Hersek Cad. 5, 06338, Emek-Ankara, Tel: (312) 212
67 30 Fax: (312) 212 46 84, Tlx: 44659 GA TR
Besonderer
Hinweis:
Bei allen Angaben bleibt der Irrtum vorbehalten.
Regressansprüche jeder Art sind ausgeschlossen. Um die jeweils
neuste Fassung der Bestimmungen zu bekommen, wenden Sie sich bitte
an eine türkische Vertretung in Ihrem Land.
« zurück
Index |
Impressum
|
Haftungsausschluss |
E-Mail
Copyright - Peter Kaiser
antalya-web
turkey
podcast
fotobox24
antalya-web
turkey savemedic
antalya-webcam
bestofantalya
gratisinfo24
kaiser
antalyaweb.ru
e-antalya.de
podcast kreuzfahrten
türkei live
trauminsel
mediahaber
Türkeibilder
Kulturhauptstadt
Istanbul
Türkeibilder
türkei live
trauminsel
Türkische Riviera Antalyaportal
Billigreisen
in die
Türkei
antalya
kappadokien
istanbul
bali
neue grippe |