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Zollbestimmungen für die
Türkei
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Zollbestimmungen der Türkei
Stand April 2008
Bei der Einreise in die Türkei können
folgende Gegenstände zum persönlichen Gebrauch mitgeführt werden:
Persönliche
Habe:
Gegenstände des persönlichen Gebrauchs
inkl. medizinischer Artikel (Geräte) und Medikamente sowie
Geschenkartikel bis zu einem Gesamtwert von
300 Euro (Kinder unter 15 Jahren bis 145 Euro). Es sagt niemand
etwas, wenn Sie auch ihren Laptop, Handy oder Digitalkamera mit in
die Türkei bringen.
Reisemitbringsel
1. 200 Stück Zigaretten und
2. 50 Stück Zigarillos (max. 3 gr./Stück)
und
3. 10 Stück Zigarren und
4. 200 Gramm Zigarettentabak (inkl. 200
Stück Zigarettenpapier) oder 200 Gramm
Pfeifentabak oder
200 Gramm Kautabak oder 200 Gramm. Tabak
für Wasserpfeifen oder 50 Gramm
Schnupftabak
5. 1 Flasche Alkohol (100 cc) oder 2
Flaschen je 70 bzw. 75 cc
6. bis zu 5 Flaschen Kölnisch Wasser (je
120 ml), Lavendelwasser, Parfüm oder Essenz
7. 1 kg Kaffee, 1 kg löslicher Kaffee, 500
Gramm Tee, 1 kg Schokolade, 1 kg Süssigkeiten
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Reisende unter 18 Jahren dürfen die unter Punkt 1-5 aufgeführten
Gegenstände nicht einführen.
Wertgegenstände (Schmuck im Wert über 15
000-$) können bei der Einreise in den Reisepass eingetragen und bei
der Ausreise kontrolliert werden.
Es ist verboten, Waffen und jeder Art von
Schneidewerkzeugen (auch Campingmesser) ohne besondere Erlaubnis
einzuführen.
Drogeneinfuhr,
-handel und -gebrauch sind streng verboten. Zuwiderhandlungen werden
schwer bestraft. Mitgeführte Antiquitäten sollen unbedingt
deklariert werden, da sonst bei der Ausreise Schwierigkeiten
entstehen können. |
Geschenkartikel im Werte bis zu 250 Euro
sind zollfrei. Ausserdem können zu Weihnachten, Neujahr, Kurban
Bayrami (Opferfest) und Seker Bayrami (Zuckerfest nach Ablauf des
Fastenmonats) im Zeitraum von einem Monat vor Beginn und bis zu
einem Monat nach Ablauf (Poststempel) des jeweiligen Festes
Geschenke im Wert 250 Euro per Post geschickt werden.
Auskunft:
Generaldirektion des Zoll (Gümrük Genel
Müdürlügü) Ankara, Tel: (312) 310 33 00, Fax: (312) 311 75 97
Bei der Ausreise müssen nachstehende
Bestimmungen beachtet werden:
a) Für einen neuen Teppich muss eine
Quittung und für alte Gegenstände eine, von der Direktion eines
Museum ausgestellte offizielle
Bescheinigung vorgelegt werden.
b) Es ist streng verboten, Altertümer
auszuführen! (Anmerkung: Das können auch alte Steine, Fossilien
und Bruchstücke von Mauerresten sein!)
c) Wertgegenstände dürfen nur ausgeführt
werden, wenn sie im Reisepass eingetragen oder mit offiziell
umgetauschtem Geld gekauft werden.
d) Mineralien und Fossilien dürfen nur mit
einer Erlaubnis des Instituts für Bodenschätze und
Forschung ausgeführt werden.
Adresse: M.T.A. Etüdler Dairesi, Eskisehir
Yolu üzerinde, 06520 Ankara
Tel: (312) 287 34 30, Fax: (312) 285 42 71
Änderungen sind möglich. Für den
aktuellsten Stand der Einreisebestimmungen wenden Sie sich bitte an
die türkischen Generalkonsulate in Ihrer Nähe.
Besonderer
Hinweis:
Bei allen Angaben bleibt der Irrtum vorbehalten.
Regressansprüche jeder Art sind ausgeschlossen. Um die jeweils
neuste Fassung der Bestimmungen zu bekommen, wenden Sie sich bitte
an eine türkische Vertretung in Ihrem Land.
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