Zollbestimmungen für die Türkei


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Zollbestimmungen der Türkei

Stand April 2008

Bei der Einreise in die Türkei können folgende Gegenstände zum persönlichen Gebrauch mitgeführt werden:

Persönliche Habe:
Gegenstände des persönlichen Gebrauchs inkl. medizinischer Artikel (Geräte) und Medikamente sowie
Geschenkartikel bis zu einem Gesamtwert von 300 Euro (Kinder unter 15 Jahren bis 145 Euro). Es sagt niemand etwas, wenn Sie auch ihren Laptop, Handy oder Digitalkamera mit in die Türkei bringen.

Reisemitbringsel
1. 200 Stück Zigaretten und
2. 50 Stück Zigarillos (max. 3 gr./Stück) und
3. 10 Stück Zigarren und
4. 200 Gramm Zigarettentabak (inkl. 200 Stück Zigarettenpapier) oder 200 Gramm
Pfeifentabak oder
200 Gramm Kautabak oder 200 Gramm. Tabak für Wasserpfeifen oder 50 Gramm
Schnupftabak
5. 1 Flasche Alkohol (100 cc) oder 2 Flaschen je 70 bzw. 75 cc
6. bis zu 5 Flaschen Kölnisch Wasser (je 120 ml), Lavendelwasser, Parfüm oder Essenz
7. 1 kg Kaffee, 1 kg löslicher Kaffee, 500 Gramm Tee, 1 kg Schokolade, 1 kg Süssigkeiten

  Reisende unter 18 Jahren dürfen die unter Punkt 1-5 aufgeführten Gegenstände nicht einführen.
Wertgegenstände (Schmuck im Wert über 15 000-$) können bei der Einreise in den Reisepass eingetragen und bei der Ausreise kontrolliert werden.

Es ist verboten, Waffen und jeder Art von Schneidewerkzeugen (auch Campingmesser) ohne besondere Erlaubnis einzuführen.

Drogeneinfuhr, -handel und -gebrauch sind streng verboten. Zuwiderhandlungen werden schwer bestraft. Mitgeführte Antiquitäten sollen unbedingt deklariert werden, da sonst bei der Ausreise Schwierigkeiten entstehen können.

Geschenkartikel im Werte bis zu 250 Euro sind zollfrei. Ausserdem können zu Weihnachten, Neujahr, Kurban Bayrami (Opferfest) und Seker Bayrami (Zuckerfest nach Ablauf des Fastenmonats) im Zeitraum von einem Monat vor Beginn und bis zu einem Monat nach Ablauf (Poststempel) des jeweiligen Festes Geschenke im Wert 250 Euro per Post geschickt werden.

Auskunft:
Generaldirektion des Zoll (Gümrük Genel Müdürlügü) Ankara, Tel: (312) 310 33 00, Fax: (312) 311 75 97

Bei der Ausreise müssen nachstehende Bestimmungen beachtet werden:

a) Für einen neuen Teppich muss eine Quittung und für alte Gegenstände eine, von der Direktion eines
Museum ausgestellte offizielle Bescheinigung vorgelegt werden.
b) Es ist streng verboten, Altertümer auszuführen! (Anmerkung: Das können auch alte Steine, Fossilien
und Bruchstücke von Mauerresten sein!)
c) Wertgegenstände dürfen nur ausgeführt werden, wenn sie im Reisepass eingetragen oder mit offiziell
umgetauschtem Geld gekauft werden.
d) Mineralien und Fossilien dürfen nur mit einer Erlaubnis des Instituts für Bodenschätze und
Forschung ausgeführt werden.

 Adresse: M.T.A. Etüdler Dairesi, Eskisehir Yolu üzerinde, 06520 Ankara
Tel: (312) 287 34 30, Fax: (312) 285 42 71

Änderungen sind möglich. Für den aktuellsten Stand der Einreisebestimmungen wenden Sie sich bitte an die türkischen Generalkonsulate in Ihrer Nähe.

Besonderer Hinweis:
Bei allen Angaben bleibt der Irrtum vorbehalten. Regressansprüche jeder Art sind ausgeschlossen. Um die jeweils neuste Fassung der Bestimmungen zu bekommen, wenden Sie sich bitte an eine türkische Vertretung in Ihrem Land.

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